Massnahmenpaket «Energiemangellage»
- Nummer
- E1.01.4 (1)
- Name
- Massnahmenpaket «Energiemangellage»
- Erlassdatum
- 2. Februar 2024
- Inkrafttreten
- 2. Februar 2024
- Art
- Beschluss
- Informationen
Im August 22 hat der Bundesrat das Bewirtschaftungskonzept für den Fall einer Gasmangellage zur Kenntnis genommen und präsentierte im November 2022 das konsultierte Faktenblatt mit seinen vier Eskalationsstufen. Das Faktenblatt zur Strommangellage wurde im März 2023 im analogen Format präsentiert.
Die Gemeinden und Kantone spielen bei der Anordnung von Eskalationsstufen keine aktive Rolle. Die Kantone sind aber beauftragt, einen Leitfaden zur Energiemangellage zu entwickeln worin je Gasmangellage oder Strommangellage die Verantwortungen und Rollen des Bundes, des Kantons und der Gemeinden definiert sind. Der Kanton Zürich hat seine Verantwortung Mitte März 2023 wahrgenommen.
Die Gemeinde Weiningen ist darin angeordnet ihren eigenen Beitrag zur Bewältigung einer Energiemangellage vorzubereiten, die Massnahmen des Bundes in gemeindeeigenen Liegenschaften umzusetzen und diese in der Gemeinde zu vertreten oder teilweise auch durchzusetzen.
Zugehörige Objekte
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Massnahmenpaket Energiemangellage (PDF, 941.89 kB) | Download | 0 | Massnahmenpaket Energiemangellage |
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