Gemeindeversammlung Weiningen
Informationen
- Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde Weiningen wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Wohnniederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
Die Anträge und Akten zu den einzelnen Geschäften liegen spätestens zwei Wochen vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus an der Badenerstrasse 15, 8104 Weinigen, zur Einsicht auf.
Download
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
Beleuchtender Bericht (PDF, 2.72 MB) | Download | 0 | Beleuchtender Bericht |
Komplettes BUDGET 2024 (PDF, 2.1 MB) | Download | 1 | Komplettes BUDGET 2024 |