13. Dezember 2024

Teilrevision Gestaltungsplan "Gubristareal";
Anhörung und Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat am 2. Dezember 2024 mit Beschluss GR-Nr. 75 die Unterlagen zur Durchführung einer Teilrevision des öffentlichen Gestaltungsplans "Gubristareal" zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes verabschiedet. Mit dieser Teilrevision werden insbesondere folgende Festlegungen angestrebt:

–   Zusammenlegung der Baufelder A2 und A3 zu einem neuen Baufeld A2;

–  Statt 1 Hauptgebäude auf den Baufeldern A2 und A3 nun bis zu 3 Hauptgebäude auf dem neuen Baufeld A2;

–   Erweiterung der Dachaufbauten von 1/3 der Fassadenlänge zu 1/2 der Fassadenlänge, sofern erhöhte Nachaltigkeitsforderungen erfüllt werden.

Die öffentliche Auflage findet in der Zeit vom 13. Dezember 2024 bis 11. Februar 2025 statt. Innert dieser Frist können die Planunterlagen während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Weiningen, Regensdorferstrasse 4, 8104 Weiningen, oder unter www.weiningen.ch eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Planinhalt äussern. Einwendungen sind bis spätestens 7. Februar 2025 (Poststempel) schriftlich an die Gemeinde Weiningen, Abteilung Hochbau & Umwelt, Regensdorferstrasse 4, 8104 Weiningen, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über nicht berücksichtigte Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Zugehörige Objekte

Name
WEI03_Plan_240924_GP_Gubristareal (PDF, 1.73 MB) Download 0 WEI03_Plan_240924_GP_Gubristareal
WEI03_Bericht_Teilrevision_Gestaltungsplan_Gubrist (PDF, 4.31 MB) Download 1 WEI03_Bericht_Teilrevision_Gestaltungsplan_Gubrist
WEI03_Synopse_Bestimmungen_GP_Gubristareal_241112 (PDF, 237.2 kB) Download 2 WEI03_Synopse_Bestimmungen_GP_Gubristareal_241112
GRB Nr. 75-2024 (PDF, 2.36 MB) Download 3 GRB Nr. 75-2024