Baubewilligungsverfahren
Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln in enger Zusammenarbeit mit unserem beauftragten Gemeindeingenieurbüro das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch über unseren Online-Schalter beziehen.
In der Regel sind folgende Unterlagen einzureichen:
- aktueller Grundbuchauszug (1-fach) (Notariat- und Grundbuchamt Zürich-Höngg)
- Baugesuchsformular (4-fach, 1 x elektronisch) (Onlineschalter Baugesuchsformular)
- aktuelle Katasterkopie 1:500/1000 (4-fach, 1 x elektronisch) (Acht Grad Ost AG)
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte 1:100 (4-fach, 1 x elektronisch)
- Entwässerungskonzept 1:500/200, mit Angaben über die Grundleitungen und Anschlusskoten an die Siedlungsentwässerungsanlagen (4-fach, 1 x elektronisch)
Werden Bewilligungen oder Genehmigungen kantonaler Stellen oder anderer Fachstellen benötigt, so sind zusätzliche Gesuchsdossiers notwendig. Je nach Art des Bauvorhabens sind ferner erforderlich:
- Umgebungsplan (4-fach, 1 x elektronisch)
- Angaben über die Materialisierung und Farbgebung (4-fach, 1 x elektronisch)
- Nutzungsberechnung (2-fach, 1 x elektronisch)
- Parkplatzbedarfsberechnung (2-fach, 1 x elektronisch)
- Zustimmungserklärung der Eigentümer von Nachbargrundstücken beim Grenz- und/oder Näherbau §§ 270, 287 bis 289 PBG
- Schriftlicher Nachweis der Berechtigung zur Einreichung des Baugesuches, wenn der Gesuchsteller nicht verfügungsberechtigter Grundeigentümer ist.
Die Abteilung Hochbau & Umwelt kann die Pläne und Unterlagen zusätzlich auch in elektronischer Form und für eine bessere Übersicht die Einreichung eines Modelles verlangen.
Falls Sie ein Geometer oder Vermessungsbüro benötigen, so wenden Sie sich an
Acht Grad Ost AG
Wagistrasse 6
8952 Schlieren
www.achtgradost.ch
Tel. 043 500 44 00
Wichtige Informationen zu gebietsfremden Problempflanzen (invasive Neophyten) im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben finden Sie unter der Dienstleistung Gebietsfremde Organismen.
Für das geplante Bauvorhaben wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau & Umwelt | 044 752 25 05 | hochbau@weiningen.ch |
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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B1.03.2 (1) | Bau- und Zonenordnung | 20. Oktober 2023 |
B1.03.2 (2) | Zonenplan | 25. Juni 2015 |
B1.03.2 (3) | Kernzonenplan | 23. Juni 2022 |
B1.03.2 (4) | Ergänzung Kernzonenplan (Ausschnitte) | 20. Oktober 2023 |
B2.40 (1) | Wegleitung für das Baugesuch und die Bauausführung | 1. Dezember 2014 |
B2.40 (2) | Allgemeine Bedingungen für Baubewilligung | 1. Dezember 2014 |
K1.40 (1) | Siedlungsentwässerungsverordnung Weiningen | 4. Februar 2005 |
K1.40 (2) | Verordnung über die Gebühren an Abwasseranlagen | 1. Juli 1985 |
W1.40 (1) | Reglement Wasserversorgung Weiningen | 10. Dezember 1986 |