Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln in enger Zusammenarbeit mit unserem beauftragten Gemeindeingenieurbüro das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie selbstverständlich auch über unseren Online-Schalter beziehen.

In der Regel sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • aktueller Grundbuchauszug (1-fach) (Notariat- und Grundbuchamt Zürich-Höngg)
  • Baugesuchsformular (4-fach, 1 x elektronisch) (Onlineschalter Baugesuchsformular)
  • aktuelle Katasterkopie 1:500/1000 (4-fach, 1 x elektronisch) (Acht Grad Ost AG)
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte 1:100 (4-fach, 1 x elektronisch)
  • Entwässerungskonzept 1:500/200, mit Angaben über die Grundleitungen und Anschlusskoten an die Siedlungsentwässerungsanlagen (4-fach, 1 x elektronisch)


Werden Bewilligungen oder Genehmigungen kantonaler Stellen oder anderer Fachstellen benötigt, so sind zusätzliche Gesuchsdossiers notwendig. Je nach Art des Bauvorhabens sind ferner erforderlich:

  • Umgebungsplan (4-fach, 1 x elektronisch)
  • Angaben über die Materialisierung und Farbgebung (4-fach, 1 x elektronisch)
  • Nutzungsberechnung (2-fach, 1 x elektronisch)
  • Parkplatzbedarfsberechnung (2-fach, 1 x elektronisch)
  • Zustimmungserklärung der Eigentümer von Nachbargrundstücken beim Grenz- und/oder Näherbau §§ 270, 287 bis 289 PBG
  • Schriftlicher Nachweis der Berechtigung zur Einreichung des Baugesuches, wenn der Gesuchsteller nicht verfügungsberechtigter Grundeigentümer ist.


Die Abteilung Hochbau & Umwelt kann die Pläne und Unterlagen zusätzlich auch in elektronischer Form und für eine bessere Übersicht die Einreichung eines Modelles verlangen.

Falls Sie ein Geometer oder Vermessungsbüro benötigen, so wenden Sie sich an
Acht Grad Ost AG
Wagistrasse 6
8952 Schlieren
www.achtgradost.ch
Tel. 043 500 44 00

Wichtige Informationen zu gebietsfremden Problempflanzen (invasive Neophyten) im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben finden Sie unter der Dienstleistung Gebietsfremde Organismen.

Für das geplante Bauvorhaben wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

Preis

gemäss sep. Gebührenregelung

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt
Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
B1.03.2 (1) Bau- und Zonenordnung 20. Oktober 2023
B1.03.2 (2) Zonenplan 25. Juni 2015
B1.03.2 (3) Kernzonenplan 23. Juni 2022
B1.03.2 (4) Ergänzung Kernzonenplan (Ausschnitte) 20. Oktober 2023
B2.40 (1) Wegleitung für das Baugesuch und die Bauausführung 1. Dezember 2014
B2.40 (2) Allgemeine Bedingungen für Baubewilligung 1. Dezember 2014
K1.40 (1) Siedlungsentwässerungsverordnung Weiningen 4. Februar 2005
K1.40 (2) Verordnung über die Gebühren an Abwasseranlagen 1. Juli 1985
W1.40 (1) Reglement Wasserversorgung Weiningen 10. Dezember 1986